ebs Konzessionserneuerung - Abstimmung
Hier stehen wir heute
Schon seit längerer Zeit beschäftigt sich die ebs Energie AG intensiv mit der Konzessionserneuerung der Muotakraftwerke. Das erste Gesuch der Konzessionserneuerung wurde 2019 beim Bezirk eingereicht, darauf folgten Einsprachen. Aufgrund der Änderung von Art. 58a im Schweizerischen Wasserrechtsgesetz im Jahr 2020 mussten die bisherigen Gesuche nochmals überarbeitet werden. Am 22. Oktober 2021 wurde dann das überarbeitete Gesuch neu eingereicht. Es gab erneut Einsprachen von Umweltorganisationen gefolgt von Verhandlungen. Nun konnte ein gemeinsamer Antrag zusammen mit den Umweltverbänden eingereicht werden.
Worum es geht
Für die Nutzung der Wasserkraft von öffentlichen Bächen und Flüssen braucht es eine wasserrechtliche Konzession, sowohl für neue Anlagen als auch für Änderungen an bereits konzessionierten Anlagen. Als Hoheitsträger über die öffentlichen Fliessgewässer erteilen die Bezirke die Konzession. An den übrigen öffentlichen Gewässern (Grundwasser, Seen) erteilt der Kanton die Konzession. Da auch der Ruosalperbach im Kanton Uri sowie der private Glattalpsee und der ebenfalls private Hüribach genutzt werden, sind neben dem Bezirk Schwyz auch die Oberallmeindkorporation, die Genossame Muotathal sowie die Korporation Uri Konzessionsgeber.
Die ebs Energie AG nutzt die Wasserkraft der Muota und verschiedener Zuflüsse auf mehreren Teilstrecken zur Erzeugung elektrischer Energie vom Sahli bis nach Ibach. Die auf den 1. Oktober 1950 erteilte Konzession läuft am 30. September 2030 aus. Aus diesem Grund strebt ebs nun eine Konzessionserneuerung ab 1. Oktober 2030 für weitere 80 Jahre an. Damit sollen gleichzeitig die bestehenden Anlagen saniert werden. Zudem bezweckt dies die Rechtssicherheit für bereits vor dem Ablauf der bestehenden Konzession anstehende, umfangreiche Investitionen, insbesondere in bestehenden Anlagen, vorzunehmen. Die Konzessionserneuerung bedingt einer Umweltverträglichkeitsprüfung durch Bund, Kanton und Bezirk.
Was bisher geschah
1950 | Konzessionsbeginn |
2009 | Beginn der Erarbeitung und Absprachen für eine Konzessionserneuerung |
2019 | 1. Einreichung des Gesuchs um eine Konzessionserneuerung |
2020 | Änderung des Bundesgesetzes über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte (WRG) |
2021 | 2. Einreichung des Gesuchs um eine Konzessionserneuerung |
2024 | Gemeinsamer Antrag zusammen mit den Umweltverbänden konnte eingereicht werden |
2030 | Konzessionsende, bei Ja: Konzession für weitere 80 Jahre |
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