ebs Konzessionserneuerung - Fragen & Antowrten
Fragen zur Abstimmung
Eine Konzession ist im Grunde nichts anderes als eine Bewilligung. Für die Nutzung der Wasserkraft (z. B. für die Stromproduktion) von öffentlichen Bächen und Flüssen braucht es eine wasserrechtliche Bewilligung, sowohl für neue Anlagen als auch für Änderungen an bereits konzessionierten Anlagen. Konzessionen erteilen die Besitzer der Gewässer. Im Fall von ebs sind dies für die öffentlichen Fliessgewässer der Bezirk Schwyz, für die Grundwasser und Seen der Kanton Schwyz, für den Ruosalperbach die Korporation Uri. Für private Gewässer wie zum Beispiel den Glattalpsee und den Hüribach sind die Oberallmeindkorporation Schwyz, die Genossame Muotathal, sowie weitere private Grundeigentümer zuständig.
Die ebs Energie AG nutzt die Wasserkraft der Muota und verschiedener Zuflüsse auf mehreren Teilstrecken zur Erzeugung elektrischer Energie vom Sahli bis nach Ibach. Die auf den 1. Oktober 1950 erteilte Konzession für 80 Jahre läuft am 30. September 2030 aus. Aus diesem Grund strebt ebs nun eine Konzessionserneuerung ab 1. Oktober 2030 für weitere 80 Jahre an.
Falls das Gesuch abgelehnt wird, gibt es einen sogenannten Heimfall und die Kraftwerksanlagen gehen nach Ablauf der Konzession in den Besitz des Konzedenten (Bezirk) über. Für einen Weiterbetrieb wären komplett neue rechtliche Bedingungen notwendig und die regionale Wertschöpfung und Arbeitsplätze werden gefährdet. Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch über die Wichtigkeit der Muotawasserkraft.
Ein Nein bedeutet, dass ebs keinen Strom aus umweltfreundlicher Wasserkraft mehr produzieren kann, was seit über 65 Jahren die Haupttätigkeit des Unternehmens ist. Die ebs Energie AG wurde 1952 genau zum Zweck der Nutzung der Wasserkraft an der Muota gegründet. Ein Weiterbetrieb wäre unter diesen Voraussetzungen extrem gefährdet.
Strom aus der Region ist eine stabile und verlässliche Energiequelle. Durch kürzere Transportwege ist die Produktion effizienter, da weniger Transfer-Verluste entstehen. Zudem sind die regionale Wertschöpfung, Arbeitsplatzschaffung und stabilere Preisentwicklungen weitere Faktoren.
Leider ist kein direkter Vergleich mit der heutigen Situation möglich. Die laufende Konzession kennt keine Restwasserbestimmungen. Die neue Konzession muss sich natürlich an die heute geltenden Restwasserbestimmungen halten. Das vorgesehene Ausbaukonzept, die betrieblichen Anpassungen und Optimierungen, sowie die Verschiebung von Produktion vom Sommer in den Winter führen dazu, dass trotz der neuen Restwasserbestimmungen schlussendlich in etwa die gleiche Produktion, bzw. der in etwa gleiche Produktionsertrag realisiert werden kann. Derzeit können wir jährlich etwa 220 GWh Strom produzieren. Mit der neuen Konzession wird diese Menge bei ca. 212 GWh liegen.
Fragen zu den Projekten
Auf der Website zuunterst auf jeder Projekt-Seite finden Sie eine ausführliche Dokumentation als PDF, was das Projekt alles beinhaltet.
Um den Betrieb für den nächsten Konzessionsabschnitt zu optimieren, müssen die aufgeführten Projekte ausgeführt werden. Dies wurde so verhandelt und bestimmt. Sie bilden ein ausgeglichenes Gesamtprojekt mit Leistungs- und Effizienzsteigerung der bestehenden Anlagen, der Teilabdichtung vom Glattalpsee und den ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen. Damit werden alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt und eine optimale und ausgeglichene Lösung für die Umwelt und die Wasserkraft gefunden.
Nach dem Ja-Entscheid machen wir uns direkt an die Weiterplanung der Projekte. Schon vor 2030 würden diverse Projekte gestartet werden. Die Umsetzung von grösseren Projekten, wie diverse Ausbauten an den Kraftwerken, werden bis ins Jahr 2050 dauern.
ebs investiert in den nächsten 25 Jahren ca. CHF 200 Mio.
Die Restwassersanierung gemäss Gewässerschutzgesetzt wurde umgesetzt.
Bereits umgesetzt oder in Bearbeitung sind folgende Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen:
In der Hopfräben in Brunnen wurde der Giessenbach ein naturnaher bis natürlicher Bach umgesetzt.
Ein Vorprojekt für die Revitalisierung beim Abschnitt vom Kraftwerk Brunnen wurde getätigt. Teil davon ist der Rückbau der nicht mehr genutzten Anlageteile des Kraftwerks Brunnen. Die Erstellung einer naturnahen, dynamischen Gerinneform mit standortgerechten Sohlenstrukturen, Ufern und Ufervegetation. Aufwertung der Muota als prägendes Landschaftselement und naturnaher Erholungsraum. Das Ziel davon ist die Wiederherstellung der natürlichen Funktionen mit einem standorttypischen Natur- und Lebensraum.
Das Kraftwerk hat ein Alter von mehr als 100 Jahre erreicht, die Technologie ist längst überholt und müsste für einen Weiterbetrieb von Grund auf saniert werden. Die Inbetriebnahme des Kraftwerks war im Jahr 1893 (ehemaliges Kraftwerk K. Hürlimann Söhne AG, Zement- und Kalkfabrik). 2016 entschied die ehemalige Kraftwerksbetreiberin (EWS AG) aus wirtschaftlichen Gründen das Kraftwerk vor Ablauf der Konzessionsdauer (2018) nicht mehr weiterzubetreiben. Die geringe Stromproduktion von ca. 550 Haushalten steht nicht im Verhältnis zu den hohen Investitionskosten von ca. 7.0 Mio. Franken und den gewässer- und umweltökologischen Auflagen, welche erfüllt werden müssen. Aufgrund des Entscheides vom EWS ist das Kraftwerk mit allen Anlageteile an den Bezirk Schwyz als Konzessionsgeber heimgefallen. Der Bezirk stellte die Kraftwerksgrundstücke der ebs Energie AG zur Nutzung als ökologische Ausgleichsflächen zur Verfügung.
Ursprünglich war ein Beruhigungsbecken nach dem Kraftwerk Wernisberg geplant. Durch die Verhandlungen mit den Umweltschutzorganisationen ergab sich dann die Variante mit dem Umbau des Kraftwerks Wernisberg zu einem Laufwasserkraftwerk. Dank diesem Umbau willigten die Umweltschutzorganisationen ein, dem Ausbau in den oberen Muotakaskaden zuzustimmen. Die Sanierung Wasserkraft schreibt zudem vor, dass die Muotaschwelle in Hinteribach zurückgebaut werden muss. Dadurch entfällt die Wasserabgabe an den Kanal, welcher zum Kraftwerk Ibach führt. Durch die Aufgabe des Kraftwerks Ibach und der Aufweitung der Muota (Revitalisierungsmassnahme), kann in den oberen Kraftwerksstufen mehr genutzt werden. Dank dem Ausbau in den oberen Stufen gewinnt man 9.4 GWh, die Aufgabe des Kraftwerks Ibach macht 1.2 GWh aus. Ohne die Aufgabe des Kraftwerks Ibach wäre der Ausbau nicht möglich und dies hätte eine zusätzliche Minderproduktion von 8.2 GWh zur Folge.
Um eine Konzessionserneuerung zu erhalten, bedarf es gewissen Umweltmassnahmen. Das heisst, dass man nicht nur Ausbauen kann, sondern der Natur auch etwas zurückgeben sollte. Deshalb hat ebs sich entschieden, dass man der untere Teil der Muota schützt und der obere Teil nützt. Das Wasser, welches man im oberen Teil mehr nützen kann, bringt in jeder unteren Kraftwerksstufe zusätzlichen Strom. Dieses Beispiel zeigt, dass sich die Wasserkraft und die Umwelt sich gegenseitig nicht ausschliessen. Dort „schützen“, wo der ökologische Nutzen am grössten ist, und dort „nutzen“, wo der energiewirtschaftliche Ertrag am grössten ist.
Eine Gewässerrevitalisierung trägt zum Hochwasserschutz bei: Erhält ein Gewässer wieder mehr Raum, kann es im Hochwasserfall die Wassermassen besser aufnehmen und tritt weniger über die Ufer.
Die Erhebliche Beeinträchtigung durch das neue Beruhigungsbecken mit dem bestehenden BLN Perimeter wird als etwas zu hoch eingestuft. Da die Schutzziele des BLN Gebietes jedoch nicht verletzt werden, und dies der ausschlaggebende Grund für die höher bewertete erhebliche Beeinträchtigung ist, wird davon ausgegangen, dass das geplante Projekt aus Sicht des Landschaftsbildes in der aktuellen Projektierungsphase als unbedenklich betrachtet werden kann.
Das Kraftwerk Glattalp ist seit 1971 in Betrieb. Während dieser Zeit und auch bereits vorher,
hat sich der Glattalpsee auf natürliche Weise ganz entleert. Dies führte nie zu einem
merklichen Rückgang der unterliegenden Quellen.
Bereits seit 2012 betreibt die ebs Energie AG ein umfangreiches Quellmessungskonzept, mit
welchem die Schüttung der Quellen im Oberen Bisisthal überwacht werden.
Auch in dieser Zeit wurde, obwohl der Glattalpsee zweimal komplett geleert wurde, waren
keine Veränderungen in den Quellschüttungen bemerkt.
Wir gehen also mit grösster Wahrscheinlichkeit davon aus, dass sich die Teilabdichtung vom
Seegrund nicht auf die Quellschüttungen auswirken wird. Es kommt dazu, dass das
hydrologische Einzugsgebiet der Quellen im Oberen Bisisthal rund 40-mal grösser ist als der
ganze Glattalpsee.
Die Überwachung der Quellschüttungen wird auch während mindestens 10 Jahren nach
erfolgter Teilabdichtung weitergeführt.
Dies hat verschiedene Gründe. Die zur Abdichtung notwendigen Matten müssen auf festen Untergrund (z.B. Fels) eingebaut werden können. Das heisst das Kiesbett muss grösstenteils abgetragen werden. Die Mächtigkeit dieses Kiesbettes beträgt an verschiedenen Stellen bis zu 30 Meter. Das bedeutet, dass eine komplette Abdichtung des Seegrundes einen unverhältnismässig riesigen Aufwand bedeuten würde.
Diese Massnahme war Bestandteil der Einigung mit den Umweltschutzorganisationen. Der Gewässerabschnitt unterhalb der Fassung Grund ist ökologisch sowie landschaftlich sehr wertvoll.
Da die Restwasserstrecke unterhalb der Fassung sich im BLN Gebiet befindet, sind die Anforderungen an die Abgabe von Restwasser höher. Aufgrund der Fassungsaufgabe erhöht sich die Wassermenge unterhalb der Pumpstation, da die Zuflüsse zwischen dem Ausgleichsbecken Sahli und der Pumpstation nicht mehr gefasst werden und im Gewässer bleiben. Mit den daraus resultierenden erhöhten Restwassermengen werden die gesetzlichen Anforderungen an die Landschaft erfüllt.
Durch die Spalten im Seegrund versickern pro Jahr etwa 6.5 Millionen Kubikmeter Wasser am Grund des Sees. Dies ist eine ganze Seefüllung. Durch eine teilweise Abdichtung des Seegrundes können mit diesem Wasser pro Jahr 12 Millionen Kilowattstunden zusätzlichen Strom gewonnen werden. Der Grossteil des zusätzlichen Stroms würde im Winter anfallen, wenn auch der Bedarf höher ist.
Die massgebenden Versickerungsstellen werden im Rahmen der geplanten Teilabdichtung mit
Bentonitmatten (Geosynthetische Tondichtungsbahnen) abgedichtet.
Zuerst wird der Untergrund planiert, ein Geotextil aufgebracht, Geogitter draufgelegt, eine
Tragschicht aus Kies-Sand-Gemisch draufgeschüttet, die Bentonitmatte draufgelegt und dann
erfolgt noch die Aufschüttung aus kiesigem Material, welche aus zwei Schichten besteht. Die
Deckschicht schützt die unterliegenden Schichten gegen Frost- und mechanische
Einwirkungen. Die sehr gute Quellfähigkeit des Bentonits bei Kontakt mit Feuchtigkeit
bewirkt eine sichere und schnelle Dichtwirkung der Bentonitmatte. Die Dicke der Matten liegt
im trockenen Zustand im Bereich von 1 cm und quellt auf ein Vielfaches auf.
Grundsätzlich ist für die Revitalisierung der Gewässer Bezirk und Kanton zuständig. Da die
ebs Energie AG aber im Rahmen der neuen Konzession sogenannte Ausgleichs- und
Ersatzmassnahmen leisten muss, können hier Synergien genutzt werden.
Insbesondere im aquatischen Bereich können diese Aufgaben, das heisst Ausgleichs- und
Ersatzmassnahmen und Revitalisierungsmassnahmen aufeinander abgestimmt und gemeinsam
umgesetzt werden.
Es kommen diverse Gesetzte zur Anwendung, insbesondere das Wasserrechtsgesetz Stufe Bund, Wasserrechtsgesetz Stufe Kanton, Umweltschutzgesetz und Gewässerschutzgesetz usw. spielen eine wesentliche Rolle.
Die gesetzliche Grundlage bildet das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG; Art. 39). Bei der Umsetzung der Massnahmen kommen dann aber viele weitere gesetzliche Bestimmungen, z.B. aus dem Umweltschutzgesetz, dem Bundesgesetzt über die Fischerei usw. zur Anwendung.
Der Verlust an landwirtschaftlicher Nutzung wurde möglichst gering gehalten. Dort wo es nicht vermeidbar war, hat ebs mit den betroffenen Grundeigentümern mit Realersatz- Angeboten eine für beide Seite passende Lösung gefunden.
ebs hat sich nach den Grundlagen von Bund und Kanton orientiert. Es besteht hier praktisch keinen Spielraum für Verhandlungen, da die jeweiligen Entschädigungsätze vorgegeben, bzw. sogar gesetzlich verankert sind.
Mit Ablauf der bestehenden Konzession findet ein sogenannter Heimfall statt. Das heisst es fallen sämtliche wasserführenden Teile an den Konzedenten zurück, das heisst sie gehören ab diesem Zeitpunkt ihm. Mit dem Heimfallverzicht verkauft der Konzedent die Anlagen wieder dem Konzessionär, wofür dieser bezahlen muss. Darum wird hier von der Heimfallverzichtsentschädigung gesprochen.
Die Höhe der Heimfallverzichtsentschädigung richtet sich nach dem aktuellen Wert der Anlagen, und nach einer Hochrechnung in Bezug auf die nächste Konzessionsdauer. Was für ein Ertrag kann erwirtschaftet werden und was muss in dieser Zeit investiert werden? Dies bildet dann die Basis für die Entschädigung. Der Betrag, welcher dann tatsächlich bezahlt werden muss wird am Verhandlungstisch in gegenseitigem Einverständnis festgelegt.
Heimfallverzichtsberechtigt sind grundsätzlich die Konzedenten. Dazu kommt, dass diese im laufenden Konzessionsvertrag explizit als Heimfallberechtigt erwähnt sein müssen. Deshalb wird im Konzessionsvertrag für die nächsten 80 Jahre bereits heute festgelegt, wer dann im Jahre 2110 heimfallberechtigt ist.
Diese Regelungen sind von Kanton zu Kanton verschieden. Im Kanton Schwyz, ist der Kanton selbst nicht direkt Heimfallberechtigt. Das kantonale Wasserrechtsgesetzt hält jedoch fest, dass dem Kanton die Hälfte des Anteils, welcher dem Bezirk zugesprochen wird, zugeteilt werden muss.
Die Konzession wurde nicht öffentlich ausgeschrieben. Ganz zu Beginn der Arbeiten für die neue Konzession erfolgte eine Abklärung, bzw. wurde ein Gutachten von der WEKO (Eidgenössische Wettbewerbskommission) erstellt, welche zum Schluss gekommen ist, dass eine öffentliche Ausschreibung nicht nötig ist.
Aufgrund der heutigen Berechnungen kann davon ausgegangen werden, dass ebs die
Investitionen stemmen kann. Es muss dabei beachtet werden, dass diese gestaffelt über
einen Zeitraum von rund 25 Jahren anfallen werden.
Wie sich die Investitionen auf die Konsumentenpreise, oder allenfalls sogar auch eine
zukünftige Dividende auswirken werden, ist kaum verlässlich festzuhalten. Spielen doch da
noch viele weitere Faktoren eine entscheidende Rolle mit.
Die vorgesehene Teilabdichtung des Glattalpsees zielt genau in diese Richtung. Zurzeit versickert bekanntlich pro Jahr eine ganz Seefüllung. Die Teilabdichtung ermöglicht es uns, einerseits diese Sickerverluste zu minimieren, und andererseits den Ende Sommer vollen See als Reserve für den Winter bereit zu halten.
Fragen zu ebs
Die ebs Energie AG ist die Energiedienstleisterin für die Region Innerschwyz. Seit der Gründung 1952 versorgt ebs die Kunden mit erneuerbarem Strom aus den eigenen Wasserkraftwerken. Neben einheimischem Strom vernetzt ebs die Region zudem mit Gas und Kommunikationsprodukten. ebs ist Arbeitgeberin von rund 100 Mitarbeitenden, davon 12 Lernende in 10 Berufssparten. Weitere Informationen finden Sie auf www.ebs.swiss
Aktionäre der ebs Energie AG sind der Bezirk Schwyz, die Oberallmeindkorporation Schwyz sowie die Gemeinden Schwyz, Muotathal, Steinen, Sattel, Unteriberg, Lauerz und Illgau.
Entlang der Muota betreibt ebs sieben Wasserkraftwerke, und an der Steineraa ein Kleinwasserkraftwerk. Hinzu kommen zwei Trinkwasserkraftwerke in Sattel und Steinen und ein Abwasserkraftwerk in Schwyz.